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Versorgungsänderungsgesetz
2001
Am 6. Mai 2009 wird der Saarländische Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009 -2010 Saarland verabschieden. Zum 1. Mai 2009 wurden Abschlagszahlungen vorgenommen. Ein Merkblatt der ZBS an die Versorgungsempfänger und Hinterbliebene hat dabei Fragen zur Anpassung der Versorgungsbezüge nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 aufgeworfen. Der dbb saar gibt hierzu folgende Informationen:
Die Anpassungen der Versorgungsbezüge - § 3 Abs. 9 Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009-2010 Saarland - erfolgen aufgrund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (analog Rentenreform 2001) die Verminderung nach § 69 e Absatz 3 Beamtenversorgungsgesetzes (Gesetz vom 14. Mai 20008 (Amtblatt S. 1062) in Landesrecht übergeleiteten Beamtenversorgungsgesetzes mit dem sechsten Anpassungsfaktor.
Das heißt, auf die Erhöhung des Sockelbetrages von 40 Euro in die Grundgehaltstabelle wird der 5. Anpassungsfaktor (0,97292), auf die lineare Erhöhung von 3 Prozent der 6. Anpassungsfaktor (0,96750) und mit der linearen Erhöhung von 1,2 Prozent zum 1. März 2010 der 7. Anpassungsfaktor (0,96208) angewandt. Die nächste Besoldungs- und Versorgungsanpassung nach 2010 wird dazu führen, dass vor der letzten und 8. Anpassung der Ruhgehaltssatz mit dem Anpassungsfaktor 0,95667 vervielfältigt und endgültig neu (auf höchstens 71,75 v.H.) festgelegt wird. Jede Verminderung einer Anpassung beläuft sich auf 0,54 Prozent. Insgesamt erfolgt damit für 2009 und 2010 eine Abflachung der Versorgungsbezüge um 1,62 Prozent.
Kurzübersicht des Versorgungsänderungsgesetz 2001