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dbb saar schließt Rahmenvereinbarung „Beschäftigungspool“ mit Landesregierung ab
Der dbb beamtenbund und tarifunion landesbund saar hat am 27.01.2003 durch seinen Landesvorsitzenden Artur Folz eine Rahmenvereinbarung mit der Landesregierung, vertreten durch die Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Dr. Regina Görner, über das Projekt „Beschäftigungspool“ abgeschlossen.
Das Projekt „Beschäftigungspool“ hat zum Ziel, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst für Arbeitslose, Jugendliche, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, sowie neue Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Zur Durchführung dieses Projektes bietet die Landesregierung ihren Beschäftigten an, über den Umfang ihrer Arbeitszeit im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten selbst zu entscheiden und ihren Beschäftigungsumfang freiwillig auf Zeit zu reduzieren.
Alle Arbeitszeitanteile, die durch diese Reduzierung frei werden, sollen in jeweiligen Beschäftigungspools der einzelnen Ressorts angesammelt und zur Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden.
Der dbb saar unterstützt alle sinnvollen Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit in unserem Land, soweit sie sozial ausgewogen sind und nicht bei anderen Gruppen zu neuen Benachteiligungen führen.
Deshalb war es dem dbb saar bei der Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung wichtig, dass seine Grundsatzforderungen zum Tarif- und Beamtenrecht sowie eine umfassende Beteiligung der Personalvertretungen Berücksichtigung fanden.
Der dbb saar, seine Fachgewerkschaften und Personalräte werden die Umsetzung des Projektes „Beschäftigungspool“ unterstützen aber auch mit einem wachsamen Auge begleiten.
Der dbb saar macht angesichts dieses gerade auf den Weg gebrachten Projekts aber auch deutlich, dass die öffentliche Hand als größter Arbeitgeber in der Republik endlich seine Strategie der Haushaltsfinanzierung durch Stellenstreichungen aufgeben muss. Durch diese Stellenkürzungen tragen Bund, Länder und Kommunen selbst massiv zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit bei und konterkarieren letztlich das Ziel des gerade beschlossenen Projekts.
Nachfolgend die Rahmenvereinbarung im Wortlaut:
Rahmenvereinbarung
zwischen „DBB
Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Saar“ und
der
Landesregierung, vertreten durch die Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit
und Soziales über das Projekt „Beschäftigungspool“ (Arbeitszeitumverteilung in
der Landesverwaltung zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten)
Das Projekt „Beschäftigungspool“ hat zum Ziel, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst für Arbeitslose, Jugendliche, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, sowie neue Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Es gibt im öffentlichen Dienst eine erkennbare Bereitschaft, die eigene Arbeitszeit auf freiwilliger Basis zu reduzieren, wenn sichergestellt wird, dass dadurch zusätzliche Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Zur Durchführung dieses Projektes bietet die Landesregierung ihren Beschäftigten an, über den Umfang ihrer Arbeitszeit im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten selbst zu entscheiden und ihren Beschäftigungsumfang freiwillig auf Zeit zu reduzieren. Dabei kommt die Landesregierung den Beschäftigten bei der Entscheidung über die Lage der Arbeitszeit entgegen.
Die Landesregierung sagt zu, dass alle Arbeitszeitanteile die durch diese Reduzierung frei werden, zur Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden.
Umsetzung des „Beschäftigungspools“
1.
Stichtagsregelung
Pro Jahr werden zwei Stichtage eingeführt, ab denen die Beschäftigten ihre Arbeitzeit zugunsten des Beschäftigungspools reduzieren können:
a) für den Schulbereich
zu Beginn des ersten Schulhalbjahres und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres
b) für alle sonstigen Bereiche der 1. April und der 1. Oktober
Die entsprechenden Erklärungen sind mit einer Vorlaufzeit von jeweils 3 Monaten zu den vorgenannten Stichtagen abzugeben, damit die personalrechtliche Maßnahme eingeleitet und die aus dem Pool zu finanzierenden Einstellungen vorbereitet werden können.
Gesetzliche oder tarifliche Vorschriften, nach denen die Beschäftigten ihre Arbeit zu anderen Zeitpunkten reduzieren können, bleiben unberührt.
2. Erklärungs- und Bindefrist
Der Zeitraum einer Arbeitszeitreduzierung als Beitrag zum Beschäftigungspool soll mindestens 1 Jahr umfassen. Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen, die auf Arbeitszeitanteile verzichten, verpflichten sich verbindlich für den in der Vereinbarung festgelegten Zeitraum. Eine vorzeitige Rückkehr zum Beschäftigungsumfang vor der Arbeitszeitreduzierung ist grundsätzlich nicht möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass die abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse/Ausbildungsverträge auf einen überschaubaren Zeitraum sichergestellt werden. Arbeits- und tarifrechtliche Regelungen werden durch diese Vereinbarung nicht tangiert.
In der Vereinbarung mit Beamten/Beamtinnen wird keine verbindliche Festlegung sondern nur eine „Absichtserklärung“ über den Zeitraum der Arbeitszeitreduzierung festgehalten.
Die frei werdenden Arbeitszeitanteile werden in den Geschäftsbereichen der Ressorts im Beschäftigungspool angesammelt.
Stellenbruchteile, die zu Gunsten des Pools frei werden, sind mit internen Sperrvermerken zu versehen. Unmittelbar nach Eingang der Erklärungen zur Arbeitszeitreduzierung meldet jedes Ressort zum Stichtag das daraus errechnete Poolvolumen an das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten, dieses informiert seinerseits nach Eingang der Meldungen die Ressorts jeweils über den Stand des Budgets.
Jedes Ressort verfügt selbst über seine Sparbeiträge zum Beschäftigungspool.
Der Beschäftigungspool hat einen höchst zulässigen Umfang von rd. 715.000 Euro pro Haushaltsjahr.
Das sich aus den Arbeitszeitreduzierungen ergebende Mittelvolumen wird von jedem Ressort auf Grund von Durchschnittsbeträgen aus der Übersicht des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten über die Bezüge der Beamten, die Vergütung der Angestellten, die Löhne der Arbeiter sowie die Ausbildungsvergütung für das entsprechende Jahr ermittelt.
Gleiches gilt für die Ermittlung der Personalkosten für die im Rahmen des Beschäftigungspools befristet eingestellten Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen.
Die Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich durch die jeweilige Reduzierung der Arbeitszeit von Landesbediensteten bis zu einem Umfang von 20 Vollzeitstellen.
Die Deckung der Ausgaben erfolgt aus dem anteiligen Freihalten dieser Stellen im Stellenplan.
Damit die Beschäftigten nachvollziehen können, dass und wie die Landesregierung ihre Zusagen einhält, werden die Beschäftigtenvertretungen zusätzlich über ihre Beteiligungsrechte hinaus informiert über:
den Stand des Pool Budgets
die daraus beabsichtigten Einstellungen
die Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe in den Dienststellen
4. Vereinbarung mit den Beschäftigten
Mit den Bediensteten, die eine Arbeitszeitreduzierung zugunsten des Beschäftigungspools beabsichtigen, ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Dieser enthält außer den persönlichen Daten
den verbindlichen Zeitraum der Arbeitszeitreduzierung,
den prozentualen Anteil der Reduzierung
Hinweise auf die Auswirkungen hinsichtlich
- der Arbeitslosen-, der Kranken-, und der Rentenversicherung und der Zusatzversorgungskasse;
- der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und der Höhe des Ruhegehaltes bei Beamten/Beamtinnen,
die verbindliche Erklärung, dass die Mittel dem Beschäftigungspool zufließen und dadurch neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden [1].
Die Parteien dieser Rahmenvereinbarung werden nach Ablauf von zwei Jahren die Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Vereinbarung prüfen und gemeinsam beraten.
Saarbrücken, den 27.01.2003
Für die Landesregierung dbb beamtenbund und tarifunion
Landesbund Saar
Ministerin für Frauen, Arbeit,
Gesundheit und Soziales
Dr. Regina Görner Artur Folz
Vorsitzender
[1] Protokollnotiz: Es besteht Einigkeit darüber, dass die Verbindlichkeit zur Verwendung der Mittel nicht zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages wirkt.