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Riester-Rente

 

Förderung/ Eigenvorsorge
 

§ 10a Einkommenssteuergesetz
 

Die aktiven Beamten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten die Möglichkeit, private Vorsorge zu betreiben und werden in die gesetzliche Förderung einer privaten zusätzlichen Vorsorge ab 2002 einbezogen. Die staatliche Förderung der Altersvorsorgeverträge bzw. der betrieblichen Altersversorgung erfolgt über Zulagen und die Möglichkeit des steuerlichen Sonderausgabenabzugs. Die Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Die Zulagen steigen von 2002 in Zweijahresschritten an, bis sie 2008 ihre endgültige Höhe erreicht haben (siehe auch Angebot dbb vorsorgewerk):

 

Veranlagungszeitraum

Grundzulage
jährlich

Kinderzulage
pro Kind jährlich

2002 und 2003

38 Euro

46 Euro

2004 und 2005

76 Euro

92 Euro

2006 und 2007

114 Euro

138 Euro

vom Jahr 2008 an

154 Euro

185 Euro

 

Maximale Zulage wird nur gezahlt, wenn ein Mindesteigenbeitrag geleistet wird:

 

Veranlagungszeitraum

Prozentsatz

2002 und 2003

1 Prozent

2004 und 2005

2 Prozent

2006 und 2007

3 Prozent

vom Jahr 2008 an

4 Prozent

 

Der Mindesteigenbeitrag setzt sich aus Eigenbeträgen und allen zustehenden Zulagen zusammen.

Jedenfalls müssen folgende Beträge vom Versicherten selbst getragen werden:

 

Veranlagungszeitraum

Betrag

zu berücksich-
tigende(s) Kind(er)

von 2002 bis 2004

 45 Euro

kein Kind

 

38 Euro

ein Kind

 

30 Euro

zwei oder mehr Kinder
 

von 2005 an

90 Euro

kein Kind

 

75 Euro

ein Kind

 

60 Euro

zwei oder mehr Kinder

 

Der Berechtigte kann unabhängig vom individuellen Einkommen die aufgewendeten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulagen bis zu folgenden festgelegten Beträgen jährlich als Sonderausgabe abziehen:

 

Veranlagungszeitraum

Betrag

2002 und 2003

bis zu 525 Euro

2004 und 2005

bis zu 1050 Euro

2006 und 2007

bis zu 1575 Euro

vom Jahr 2008 an

bis zu 2100 Euro 

 

Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis höher ist als die gezahlte Zulage. Die Differenz wird bei der Steuer erstattet. Die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge erfolgen aus nicht versteuertem Einkommen. Deshalb werden die späteren Auszahlungen versteuert (nachgelagerte Besteuerung).