§ 10a Einkommenssteuergesetz
Die aktiven Beamten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten die Möglichkeit, private Vorsorge zu betreiben und werden in die gesetzliche Förderung einer privaten zusätzlichen Vorsorge ab 2002 einbezogen. Die staatliche Förderung der Altersvorsorgeverträge bzw. der betrieblichen Altersversorgung erfolgt über Zulagen und die Möglichkeit des steuerlichen Sonderausgabenabzugs. Die Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Die Zulagen steigen von 2002 in Zweijahresschritten an, bis sie 2008 ihre endgültige Höhe erreicht haben (siehe auch Angebot dbb vorsorgewerk):
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Veranlagungszeitraum |
Grundzulage |
Kinderzulage |
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2002 und 2003 |
38 Euro |
46 Euro |
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2004 und 2005 |
76 Euro |
92 Euro |
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2006 und 2007 |
114 Euro |
138 Euro |
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vom Jahr 2008 an |
154 Euro |
185 Euro |
Maximale Zulage wird nur gezahlt, wenn ein Mindesteigenbeitrag geleistet wird:
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Veranlagungszeitraum |
Prozentsatz |
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2002 und 2003 |
1 Prozent |
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2004 und 2005 |
2 Prozent |
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2006 und 2007 |
3 Prozent |
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vom Jahr 2008 an |
4 Prozent |
Der Mindesteigenbeitrag setzt sich aus Eigenbeträgen und allen zustehenden Zulagen zusammen.
Jedenfalls müssen folgende Beträge vom Versicherten selbst getragen werden:
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Veranlagungszeitraum |
Betrag |
zu berücksich- |
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von 2002 bis 2004 |
45 Euro |
kein Kind |
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38 Euro |
ein Kind |
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30 Euro |
zwei oder mehr Kinder |
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von 2005 an |
90 Euro |
kein Kind |
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75 Euro |
ein Kind |
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60 Euro |
zwei oder mehr Kinder |
Der Berechtigte kann unabhängig vom individuellen Einkommen die aufgewendeten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulagen bis zu folgenden festgelegten Beträgen jährlich als Sonderausgabe abziehen:
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Veranlagungszeitraum |
Betrag |
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2002 und 2003 |
bis zu 525 Euro |
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2004 und 2005 |
bis zu 1050 Euro |
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2006 und 2007 |
bis zu 1575 Euro |
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vom Jahr 2008 an |
bis zu 2100 Euro |
Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis höher ist als die gezahlte Zulage. Die Differenz wird bei der Steuer erstattet. Die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge erfolgen aus nicht versteuertem Einkommen. Deshalb werden die späteren Auszahlungen versteuert (nachgelagerte Besteuerung).