Die Mitgliedschaft bedarf der Bestätigung der Fachgewerkschaft im dbb.
Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Mitgliedschaft verpflichte ich mich, den Betrag entsprechend der Satzung der Fachgewerkschaft zu zahlen.
Wegen des Beitragseinzuges und des Mitgliedsausweises wird sich der zuständige Mitgliedsverband mit Ihnen in Verbindung setzen.