DBB Landesvorsitzender Artur Folz gratuliert Ministerpräsident Peter
Müller zur Wiederwahl und bietet der neuen Landesregierung als größte
gewerkschaftliche Spitzenorganisation und stärkste Interessenvertretung in den
Personalräten im öffentlichen Dienst des Saarlandes eine gute und faire
Zusammenarbeit an. Dabei werde der DBB für eine realitätsbezogene Politik
stehen.
Im vorgelegten Jamaika-Koalitionsvertrag begrüßt der DBB die
eindeutigen Aussagen zum Berufsbeamtentum sowie das Vorhaben der freiwilligen
Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit möglichen finanziellen Anreizen, anstatt
einer starren Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre.
Aufgrund
der prekären Haushaltssituation wird die Schaffung eines weiteren Ministeriums
vom DBB kritisiert. Nun werde kein Beschäftigter im öffentlichen Dienst des
Saarlandes Verständnis für weitere Stellenstreichungen haben, wenn das
eingesparte Geld für die Ausweitung der Regierungsmannschaft aus reinen
Proporzgründen wieder verausgabt werde.
Das Bestreben, die Ausgaben für
Bildung und Wissenschaft im Landeshaushalt schrittweise auf 30 Prozent zu
erhöhen, und dass dieser Bereich bei der Begrenzung der Ausgaben ausgenommen
werden soll, findet Unterstützung vom DBB. Diese Mehrkosten dürften aber
nicht an anderer Stelle bei den Beschäftigten (Einkommen, Beförderung, Beihilfe
etc.) der übrigen Bereiche eingespart werden. Die Beschäftigten hätten in den
letzten Jahren bereits mit erheblichen finanziellen Einbußen ihren Teil zur
Sanierung des Landeshaushaltes beigetragen. Gleichwohl ist der DBB offen in der
Diskussion zur Fortsetzung der Reformen bei den Verwaltungsstrukturen unter
Einbeziehung der Ergebnisse des Hesse-Gutachtens.
Weiter fordert der DBB
die nach der internen Anhörung im Juli 2009 unterbrochene Diskussion um die
Neufassung der saarländischen Laufbahnverordnung unverzüglich wieder
aufzunehmen. Anschließend und zeitnah müsse eine neue Besoldungsordnung auf den
Weg gebracht werden, denn nur so könne das Saarland beim Werben um das beste
Personal – nicht nur im Schulbereich – mit den Nachbarländern konkurrieren.
Auch setze eine am Gemeinwohl orientierte, leistungsfähige öffentliche Verwaltung – und damit die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben durch qualifizierte und motivierte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter – eine adäquate, konkurrenzfähige und angemessene Besoldung voraus. Die Grundbesoldung und Versorgung ist deshalb regelmäßig unter Berücksichtigung der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Dazu gehöre auch eine Anhebung der Grundbeträge für Beamtennachwuchskräfte.