Anträge auf amtsangemessene Alimentation
dbb saar prüft Musterverfahren im Bereich der Landes- und Kommunalbeamten des Saarlandes

Der Landtag des Saarlandes hatte am 30. November/1. Dezember 2011 in einem Nachtragshaushalt für 2011 nur eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € und im Haushaltsjahr 2012 eine lineare Erhöhung von 1,9 Prozent erst zum 1. Juli 2012 ohne Erhöhung des Sockelbetrages beschlossen.

Damit wird den Landes- und Kommunalbeamten aus haushaltspolitischen Gründen erneut eine Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung verweigert. Zudem haben in den letzten Jahren weitere Einschnitte und Kürzungen bei den Sonderzahlungen und der Beihilfe sowie die Preissteigerungs- und Inflationsrate die wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit des Beamten nicht mehr gewährleisten können, um ihm in seinem Amt einen angemessenen Le-bensstandard zu ermöglichen.

Beamtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Landes- und Kommunaldienst können nunmehr bei ihrer zuständigen Bezügestelle (zeitnah zum Haushaltsjahr) einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation (Musterantrag) stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren zur amtsangemessenen Ali-mentation kinderreicher Beamtenfamilien bestimmt, dass nur diejenigen in den Genuss einer Nachzahlung kommen, die in dem jeweiligen Haushaltsjahr einen ent¬sprechenden Antrag gestellt haben. Unter Berufung auf diese Rechtsprechung hat zuletzt das Bundesministerium des Innern seine Dienststellen angewiesen, entspre¬chende Nachzahlungen nur in den Fällen zu leisten, in denen der jeweilige Anspruch zeitnah geltend gemacht und noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgelehnt wurde.

Im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren, insbesondere den Vorlagebeschluss des VG Braunschweig vom 9.9.2008 – 2Bvl 17/08, soll sich der Antragssteller einverstanden erklären, das Verfahren ruhen zu lassen, wenn die Bezügestelle auf die Einrede der Verjährung schriftlich verzichtet.

Prüfung Musterverfahren und Rechtsschutzgewährung:
Der dbb saar prüft in Abstimmung mit dem dbb-Dienstleistungszentrum, welche Fallkonstellationen zur Führung von Musterverfahren besonders geeignet erscheinen. Nach Vorlage des Ergebnisses erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgewerkschaften eine Auswahl der Musterklägerinnen/Musterkläger.