Positionen
Entschließung gegen Mitbestimmungsabbau im SPersVG
Die Delegierten der dbb-Landesvertreterversammlung lehnen eine Verschlechterung der Beteiligungsrechte im Saarländischen Personalvertretungsgesetz (SPersVG) mit aller Entschiedenheit ab.
Die Reform der öffentlichen Verwaltung ist eine Daueraufgabe, die einerseits den Erwartungen von Bediensteten und Bürgern an eine moderne effektive Verwaltung sowie dem Wandel der technischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen, andererseits die Qualität der Arbeitsbedingungen und die Motivation der Beschäftigten verbessern muss. Die Gestaltung dieses Modernisierungsprozesses erfordert die paritätische Einbindung der betroffenen Bediensteten.
Die von der Landesregierung vorgesehenen massiven Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte wirken kontraproduktiv und bauen Fronten auf. Wer den Vorsitzenden der Einigungsstelle durch den Dienststellenleiter bestimmen lassen will, verändert die Spielregeln zwischen Personal und Dienststellenleiter einseitig zu Gunsten des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers und will keine Beteiligung des Personals sondern ein Diktat der Macht.
Dies belegt auch die Absicht, die Dienststelle entscheiden zu lassen, ob sie sich durch Dienstvereinbarungen binden lassen oder bestehende Vereinbarungen weiter gelten lassen will. Nicht zuletzt gehen die vorgesehenen Einschränkungen von Mitbestimmungstatbeständen bei Arbeitsverdichtung und personellen Maßnahmen in die gleiche Richtung.
Diese Entmündigung der Personalräte wird vom dbb saar und seinen Fachgewerkschaften und –verbänden nicht hingenommen.
Der dbb saar fordert die saarländische Landesregierung mit allem Nachdruck auf, den internen Gesetzesentwurf zurückzunehmen und in einen konstruktiven Dialog mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen einzutreten.