Service
Die Beamtenversorgung als eigenständige Alterssicherung der Beamten ist seit 1992 durch fünf Gesetze wesentlich eingeschränkt worden, um die öffentlichen Haushaltskassen langfristig zu entlasten. Doch die Vielzahl der Änderungen werfen für den Einzelnen viele Fragen auf, wenn es um die Berechnung der etwaigen eigenen Versorgungsbezüge geht.
Wie hoch ist mein Ruhegehaltssatz und mein Ruhegehalt wenn ich dienstunfähig werde?
Wie wirkt sich Teilzeit bzw. Erziehungsurlaub auf meinen Ruhegehaltssatz aus?
Als Mitglied einer Fachgewerkschaft des dbb saar haben Sie Anspruch auf einen besonderen kostenlosen Service des dbb saar!
Sie brauchen uns nur Ihre persönlichen
Daten mit dem
dbb-Formblatt
für die Berechnung des Ruhegehaltssatzes
(pdf) zu
übermitteln und wir werden für Sie die gewünschte Versorgungsberechnung
vornehmen.
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senden Sie es uns zu.
Was hat sich in der Beamtenversorgung im wesentlichen geändert?
Seit Beginn der 90er Jahre wurde vor dem Hintergrund emotionaler „Neiddebatten“ peinlichst darauf geachtet, dass –trotz aller struktureller Unterschiede der Systeme – Leistungen oder Einschränkungen um jeden Preis möglichst spiegelbildlich zur gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt wurden.
1.1.1992 – Beamtenversorgungs-Änderungsgesetz
1.7.1997 – Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts
1.1.1999 –Versorgungsreformgesetz 1998
1.1.2001 – Gesetz zur Neuregelung der Versorgungsabschläge
1.1.2002 – Versorgungsänderungsgesetz 2001