24. Juni 2019

Landtag beschließt Besoldungsanpassung von 8,1 Prozent für die Jahre 2019-2021

Der saarländische Landtag hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 in erster und zweiter Lesung das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019-2021 sowie weitere dienstrechtliche Bestimmungen verabschiedet. Damit ist die Einkommensrunde 2019, so dbb-Landeschef Ewald Linn, abgeschlossen.

Der dbb Landesvorstand hatte im Spitzengespräch mit der Landesregierung am 16. April 2019 nach harten Verhandlungsgesprächen einen Kompromiss durchgesetzt. So konnte der dbb seine Gesamtforderungen umsetzen, mit Ausnahme der zeitgleichen Übertragung wie im Tarifbereich. Dennoch konnte der dbb erreichen, dass die Landesregierung ihren bisherigen festgelegten Besoldungstermin 1. September aufgegeben hat. So werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. August 2019 und 1. Juni 2020 um jeweils 3,2 % und zum 1. April 2021 um 1,7 % erhöht. In der vom dbb geforderten Besoldungskommission zur Weiterentwicklung der saarländischen Besoldung unter Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, die im Spätsommer ihre Arbeit aufnehmen soll, wird der dbb sich dafür einsetzen, dass die Landes- und Kommunalbeamten des Saarlandes wieder Anschluss im Besoldungsranking finden.

Weitere Regelungen des Gesetzes:

  • Erhöhung der Anwärterbezüge um je 50 € zum 1.1.2019 und 1.1.2020
  • Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst rückwirkend zum 1. April 2019
  • Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Zulage für Hauptschullehrer (an Gemeinschaftsschulen, Gymnasien) um je 50 € zum 1. Januar 2020 und 2021
  • Erhöhung Urlaub von 29 auf 30 Tage für Beamtenanwärter ab 1.1.2020
  • Erhöhung der Beträge in Anlage 3 zu § 5 BhVO Abs. 1 Nr. 8 – Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlung – zum 1. Juli 2019 um 30 Prozent  

 

Besoldungstabelle zum 1. August 2019