Frauen

Gemäß Landes- und Bundesgleichstellungsgesetz dürfen Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechts, ihres Familienstands, der Tatsache, dass sie zusätzlich zum Beruf Familienpflichten wahrnehmen oder in der Vergangenheit wahrgenommen haben, oder aufgrund des Umstands, dass sie aus familiären Gründen teilzeitbeschäftigt oder beurlaubt sind oder waren, nicht benachteiligt werden. Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechts, ihres Familienstands, der Tatsache, dass sie zusätzlich zum Beruf Familienpflichten wahrnehmen oder in der Vergangenheit wahrgenommen haben, oder aufgrund des Umstands, dass sie aus familiären Gründen teilzeitbeschäftigt oder beurlaubt sind oder waren, nicht benachteiligt werden.

Auch nach der Einführung diese Gesetze bestehen im öffentlichen Dienst immer noch Defizite hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter im beruflichen Leben.

Frauen, die sowohl in Beruf und Familie engagiert sind, erfahren häufig berufliche Nachteile, die zu gezielten politischen Initiativen herausfordern. Deshalb engagiert sich die dbb Landesfrauenvertretung für ein stärkeres Mitspracherecht für Frauen – sowohl im öffentlichen Dienst als auch im gesellschaftlichen und politischen Leben.

Deutschlands öffentlicher Dienst kann langfristig nur dann seine Spitzenposition halten und verteidigen, wenn er dauerhaft für Frauen attraktiv ist. Frauen haben besondere Forderungen und Interessen, für deren Durchsetzung die Politik wir stehen:

Die Landesfrauenvertretung im dbb saar engagiert sich für:

Effektive Gewerkschaftsarbeit kann nur leisten, wer die Interessen seiner Mitglieder kennt und aufgreift – Sprechen Sie uns an! Wir machen Frauen stark!