Der dbb saar möchte die Landes- und Kommunalbeamten sowie Versorgungsempfänger über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation und deren Entwicklung informieren und auf den weiteren Rechtsweg hinweisen.
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung und einer möglichen Rechtswahrung empfiehlt der dbb den Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängern noch im Haushaltsjahr 2018 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation beim Dienstherrn zu stellen.