26. August 2026
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Pressemitteilung

Amtsangemessene Alimentation - Landesregierung kündigt Besoldungsanpassungen auf Grund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) an.

Mit dem Entwurf möchte die Landesregierung den Vorgaben aus Karlsruhe nachkommen und die Beamtinnen und Beamten im Saarland verfassungskonform besolden.

Hierzu wird die Alimentation ab den Jahren 2023 bis 2027 strukturell im Schnitt um über vier Prozent angehoben. Die Nachzahlungen sollen bereits teilweise Ende 2026 erfolgen.

Hierzu führt der Landesvorsitzende des dbb saar, Sascha Alles, aus:

„Der dbb und vor allem unsere Kolleginnen und Kollegen sind grundsätzlich sehr froh und begrüßen es, dass die Landesregierung mit dem Besoldungsgesetzesentwurf nun endlich die angekündigten Maßnahmen zur Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation angeht.

Der erste Eindruck ist aus unserer Sicht positiv. Denn alle Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfänger sind berücksichtigt worden. Die Besoldungstabellen werden strukturell gestärkt und nicht wie in vergangenen Jahren nur durch kosmetische Eingriffe in Randbereichen verbessert. Das ist ein starkes Signal und damit besteht die Möglichkeit, dass das Besoldungsschlusslicht Saarland sich absehbar im Besoldungsranking der Länder verbessert. Dabei ist es uns wichtig zu betonen, dass damit eine Richtigstellung der Besoldung für diese Jahre stattfindet und dies kein Extra für Beamte darstellt.

Wermutstropfen ist für uns aber das sogenannte fiktive Partnereinkommen, das künftig den Kolleginnen und Kollegen unterstellt wird (egal ob es einen Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in gibt oder nicht). Damit wird ein Paradigmenwechsel im Besoldungsrecht vollzogen, der aus unserer Sicht höchst fragwürdig ist und nicht als verfassungskonform gesehen wird. Hier werden wir uns die Regelungen im Saarland genau anschauen und uns eine juristische Prüfung offenhalten. 

Zufrieden sind wir am Ende aber auch, dass man unsere Forderungen für die geplante Umsetzung ernst genommen hat und daher auch schon im laufenden Haushaltsjahr eine Abschlagszahlung plant. Denn es wird erfahrungsgemäß noch einige Monate dauern, bis das entsprechende Gesetz umgesetzt ist und auch die internen organisatorischen Maßnahmen. 

Das Warten hat nun ein absehbares Ende, wenngleich die ausstehenden Rechtsentscheidungen für die Jahre davor noch beim BVerfG anhängig sind.“