20. Januar 2022
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Einkommensrunde Länder 2021/2022

dbb saar fordert eine Einmalzahlung für Versorgungsempfänger

Leider sind bei der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder die Verlierer dieser Einkommensrunde, kritisierte dbb-Landeschef Ewald Linn in einem Schreiben an die Landtagsfraktionen. Da die Corona-Sonderzahlung rechtlich nicht auf sie übertragen werden kann, profitieren die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erst von der linearen Erhöhung von 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022. Die letzte Erhöhung der Versorgungsbezüge fand am 1. April 2021 in Höhe von 1,7 Prozent statt. Neben der sehr hohen Inflationsrate seit 2021 kommen zusätzlich die stark gestiegenen Krankenkassenbeiträge in 2021/2022 für die private Restkostenversicherung als weitere finanzielle Belastung hinzu. Dies bedeutet für die Pensionäre, so Linn, eine deutliche Minusrunde bis November 2022. Weiter argumentiert der dbb saar, dass der Dienstherr und der Landesgesetzgeber auch gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine angemessene Fürsorge- und Alimentationspflicht haben. Deshalb fordert der dbb für die 18.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Einmalzahlung als Ausgleich für die Leermonate in 2022.

Im Spitzengespräch am 16. Dezember 2021 zwischen Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen konnte im Rahmen des sogenannten „Saarländischen Wegs“ in der Einkommensrunde 2021 ein Ergebnis erzielt werden. Das Tarifergebnis vom 29. November 2021 soll zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten übertragen werden. Die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten ab 1. Dezember 2022 eine lineare Besoldungserhöhung von 2,8 Prozent. Die aktiven Beamtinnen und Beamten erhalten zusätzlich bis März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro steuerfrei (Teilzeitkräfte anteilig). Da die Corona-Sonderzahlung rechtlich nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden kann, haben sich Landesregierung und Gewerkschaften darauf verständigt, in einem weiteren Spitzengespräch Anfang 2022 über einen Ausgleich in 2022 für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu reden. Hier steht die Landesregierung gegenüber den Gewerkschaften im Wort, so Linn.
In der Landespressekonferenz am 17. Januar 2021 haben sich alle Landtagsfraktion außer die CDU-Landtagsfraktion gegen eine Einmalzahlung für Pensionäre ausgesprochen. Die politische Argumentation der SPD-Landtagsfraktion, in anderen Bundesländern erhalten die Versorgungs-empfängerinnen und Versorgungsempfänger auch keine Einmalzahlung, kann der dbb saar nicht akzeptieren, da die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den letzten zehn Jahren (wegen Haushaltssanierung und Umsetzung der Schuldenbremse) mit den geringsten Einkommenszuwächsen im Besoldungsranking der Länder zum Schlusslicht degradiert wurden.
Um noch mehr Druck vor den Landtagswahlen am 27. März 2022 auf die Politik auszuüben, empfiehlt der dbb saar den betroffenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Witwen und Witwern ihren Unmut gegenüber den Landtagsfraktionen kundzutun und einen finanziellen Ausgleich einzufordern.