Im Hinblick auf die Besoldungsentwicklung im Saarland seit 2011, der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung und einer möglichen Rechtswahrung stellt der dbb saar den Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie den Versorgungsempfängern - wie bereits in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021 - auch im Haushaltsjahr 2022 entsprechende Musteranträge zur Verfügung.
Die Musteranträge stellen die jeweiligen Fachgewerkschaften des dbb ihren Mitgliedern zu Verfügung!