Tarifabschluss der Länder soll auf Beamte übertragen werden!
Nach zähen, aber konstruktiven Verhandlungen konnte in der dritten Verhandlungsrunde mit der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in Potsdam am 9. Dezember 2023 eine Tarifeinigung
erzielt werden, die in ihrer Wertigkeit dem TVöD-Abschluss vom Frühjahr entspricht. Damit haben
wir unser Ziel mit dem TVöD-Abschluss gleichzuziehen erreicht.
Direkt im Anschluss, aber auch schon in den Wochen davor, hat der dbb-Landesvorstand die
Gespräche mit der Landesregierung und den Landtagsfraktionen gesucht, um deutlich zu machen,
dass die Beamtenschaft bei dieser Einkommensrunde nach 10 Jahren Haushaltssanierung durch
die Schuldenbremse eine Gleichbehandlung und Wertschätzung erfahren muss.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat in der Landtagssitzung im Rahmen der
Haushaltsdebatte zum Doppelhaushalt 2024/2025 am 12. Dezember 2023 angekündigt, das
Tarifergebnis der Länder vom 9. Dezember 2023 systemgerecht und zeitgleich auf die Landes- und
Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu
übertragen. Innenminister Reinhold Jost (SPD) hat dies mit einer Pressemitteilung am 13.
Dezember nochmals bestätigt. Damit ist eine zentrale Forderung des dbb erfüllt und der
Weihnachtsfrieden im Bereich des öffentlichen Dienstes im Saarland bleibt gewahrt. Die
Landesregierung hat damit Wort gehalten.
Die für den Landes- und Kommunalbeamtenbereich wesentlichen
besoldungs- und versorgungsrelevanten Inhalte
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt Zahlung einer steuer- und abgabenfreien
Inflationsausgleichsauszahlung:
▪ Einmalig von 1.800 Euro
▪ Für die Monate Januar bis Oktober 2024 zudem jeweils monatlich 120 Euro
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die jeweiligen Beträge in
Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes.
Zum 1. November 2024 Erhöhung der jeweiligen Grundgehälter um 200 Euro
Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent
Anwärter:
▪ Zum frühestmöglichen Zeitpunkt Zahlung einer steuer- und abgabenfreien
Inflationsausgleichsauszahlung in Höhe von 1.000 Euro
▪ Ab Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils Monatszahlungen in Höhe von 50 Euro
▪ Zum 1. November 2024 Erhöhung der Anwärterbezüge um 100 Euro und zum 1. Februar 2025
um weitere 50 Euro
Link: dbb aktuell