24. Juni 2019
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Landtag beschließt Besoldungsanpassung von 8,1 Prozent für die Jahre 2019-2021

Der saarländische Landtag hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 in erster und zweiter Lesung das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019-2021 sowie weitere dienstrechtliche Bestimmungen verabschiedet. Damit ist die Einkommensrunde 2019, so dbb-Landeschef Ewald Linn, abgeschlossen.

Der dbb Landesvorstand hatte im Spitzengespräch mit der Landesregierung am 16. April 2019 nach harten Verhandlungsgesprächen einen Kompromiss durchgesetzt. So konnte der dbb seine Gesamtforderungen umsetzen, mit Ausnahme der zeitgleichen Übertragung wie im Tarifbereich. Dennoch konnte der dbb erreichen, dass die Landesregierung ihren bisherigen festgelegten Besoldungstermin 1. September aufgegeben hat. So werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. August 2019 und 1. Juni 2020 um jeweils 3,2 % und zum 1. April 2021 um 1,7 % erhöht. In der vom dbb geforderten Besoldungskommission zur Weiterentwicklung der saarländischen Besoldung unter Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, die im Spätsommer ihre Arbeit aufnehmen soll, wird der dbb sich dafür einsetzen, dass die Landes- und Kommunalbeamten des Saarlandes wieder Anschluss im Besoldungsranking finden.

Weitere Regelungen des Gesetzes:

 

Besoldungstabelle zum 1. August 2019