07. Februar 2017
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Wahlprüfsteine des dbb saar zur Landtagswahl am 26. März 2017

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Saarlandes erwarten vor der anstehenden Landtagswahl am 26. März 2017 von den Parteien, die sich um Landtagsmandate bewerben, dass sie sich mit klaren und realistischen Wahlaussagen zur weiteren Entwicklung im öffentlichen Dienst positionieren.

Der entstandene Wettbewerbsföderalismus hat den Kampf um die besten Köpfe zwischen den Dienstherren befeuert, obwohl die wirtschaftlichen Bedingungen höchst unterschiedlich sind. Die Folge: Finanzschwache Bundesländer wie das Saarland geraten immer stärker ins Hintertreffen. Dabei geht es um wesentliche Pfeiler der flächendeckenden Daseinsvorsorge und um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Auch unter der gesetzlich vorgegebenen Umsetzung der Schuldenbremse dürfen die Beschäftigten und insbesondere die Beamten nicht dauerhaft die Hauptlast der Haushaltssanierung tragen. Für einen leistungsstarken, den demografischen Erfordernissen angepassten effektiven öffentlichen Dienst benötigt das Saarland weiterhin qualifiziertes Personal mit guten beruflichen Entwicklungsperspektiven. Dabei dürfen sich die Rahmenbedingungen und insbesondere die Bezahlungsstrukturen der Be

 

2. März 2017Artikel druckenArtikel versenden

 

Wahlprüfsteine des dbb saar zur Landtagswahl am 26. März 2017

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Saarlandes erwarten vor der anstehenden Landtagswahl am 26. März 2017 von den Parteien, die sich um Landtagsmandate bewerben, dass sie sich mit klaren und realistischen Wahlaussagen zur weiteren Entwicklung im öffentlichen Dienst positionieren.

Der entstandene Wettbewerbsföderalismus hat den Kampf um die besten Köpfe zwischen den Dienstherren befeuert, obwohl die wirtschaftlichen Bedingungen höchst unterschiedlich sind. Die Folge: Finanzschwache Bundesländer wie das Saarland geraten immer stärker ins Hintertreffen. Dabei geht es um wesentliche Pfeiler der flächendeckenden Daseinsvorsorge und um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Auch unter der gesetzlich vorgegebenen Umsetzung der Schuldenbremse dürfen die Beschäftigten und insbesondere die Beamten nicht dauerhaft die Hauptlast der Haushaltssanierung tragen. Für einen leistungsstarken, den demografischen Erfordernissen angepassten effektiven öffentlichen Dienst benötigt das Saarland weiterhin qualifiziertes Personal mit guten beruflichen Entwicklungsperspektiven. Dabei dürfen sich die Rahmenbedingungen und insbesondere die Bezahlungsstrukturen der Beschäftigten des Landes nicht schlechter als das durchschnittliche Niveau der übrigen Bundesländer und des Bundes entwickeln.

Die Parteien wurden zu nachstehenden Fragen aufgefordert, ihre Positionen darzulegen.

Die Antworten der Parteien zu den unten aufgeführten Fragen:

CDU Saar (PDF)SPD Saarland (PDF)Die Linke. Im Saarland (PDF)Bündnis 90. Die Grünen (PDF)Piratenpartei – Saarland (PDF)Alternative für Deutschland LV Saar (PDF)FDP Saar (PDF)


Frage 1)
Das Grundgesetz schreibt vor, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist.

Frage 2)
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Beamtinnen und Beamte nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. In seiner Grundsatzentscheidung von 2015 hat das BVerfG eine enge Verknüpfung zwischen Tarifanpassungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes und den Anpassungen von Beamtenbesoldung bestätigt.

Frage 3)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Reichweite der hergebrachten Grundsätze im Beamtenversorgungsrecht bestimmt. Reformmaßnahmen in der Beamtenversorgung allein aus Haushaltsgründen oder fiskalischen Zwängen sind dem Gesetzgeber nicht erlaubt. Ebenso stellt ein Ansteigen der Versorgungsausgaben wegen zurückliegender Personalausweitungen keinen sachlichen Grund für Einschnitte dar. Die Bemühungen der Gesetzgeber, Ausgaben zu sparen, sind in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung der Beamten.
Das saarländische Beamtenversorgungsrecht darf erworbene Anwartschaften weder reduzieren noch unter das durchschnittliche Niveau der anderen Bundesländer und des Bundes senken.

Frage 4)
Das System der Beihilfe als Krankenversicherungsleistung des Dienstherrn hat sich bewährt und muss als zentraler Pfeiler der Fürsorge beibehalten und ausgebaut werden. Der dbb bekennt sich eindeutig zum gegliederten System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Einbeziehung von Beamten in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (Bürgerversicherung) lehnt der dbb entschieden ab.

Frage 5)
Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes, die Entwicklung auf dem Gebiet des E-Governments sowie die Sparzwänge des Landes und der Kommunen erfordern starke Interessenvertretungen als gleichberechtigte Partner der Dienststellen, um rasante Entwicklungen zum Wohle der Beschäftigten begleiten zu können. Entsprechend ist die Beteiligung der Personalvertretungen auszubauen und anzupassen.

Frage 6)
Die Beförderung bleibt das zentrale Element der Leistungsanerkennung. Die Beförderungswartezeiten sind abzubauen. Damit werden immer noch die besten Impulse für Motivation und Leistungsbereitschaft gesetzt.

Frage 7)
Wegen der schwierigen Haushaltssituation des Landes und der Kommunen wird der dbb saar auch in Zukunft ein kompetenter und schlagkräftiger Ge­sprächs- und Verhandlungspartner der Politik bleiben, um die Interessen der Be­schäftigten des öffentlichen Dienstes erfolgreich vertreten und mitgestalten zu können. Die mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Jahr 2012 begonnenen Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung 2020“ haben sich bewährt und sollten weiterentwickelt werden.

schäftigten des Landes nicht schlechter als das durchschnittliche Niveau der übrigen Bundesländer und des Bundes entwickeln.