Beamtenbund (dbb) fordert eine zügige Umsetzung der Entlastungspakete für die saarländischen Pensionäre und Witwen
Die Bundesregierung hat am 4. September 2022 im Rahmen des dritten Entlastungspaketes umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um den deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten der Bürgerinnen und Bürgern begegnen zu können.
Der dbb saar begrüßt im Grundsatz diese Maßnahmen, fordert aber insbesondere die saarländische Landesregierung auf, im Rahmen der eigenen Zuständigkeitsmöglichkeiten umgehend nachzuziehen. So erhalten nach Entscheidung der Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Gleichzeitig wird der Bund eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes realisieren.
Ewald Linn, dbb-Landeschef: „Die saarländische Landesregierung ist aufgefordert, hier gleichzuziehen und eine entsprechende Einmalzahlung in mindestens gleicher Höhe auch für die eigenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kurzfristig zu realisieren. Denn angesichts der teilweise dramatischen Inflationssituation müssen auch die saarländischen Pensionäre und Witwen in dieses Entlastungspaket mit einbezogen werden. Das gebietet schon allein der Gleichheitsgrundsatz.“ Gleichzeitig bietet das durch den Bund vorgelegte Maßnahmenpaket im Rahmen der konzertierten Aktion die Möglichkeit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. „Dies wäre jetzt die entscheidende Möglichkeit für die Landesregierung, geeignete Schritte zum Inflationsausgleich durch Schaffung einer einmaligen Sonderzahlung zugunsten unserer beamteten Pensionäre und Witwen zu treffen“, so Linn weiter.
Der dbb saar erwartet eine möglichst umgehende Reaktion der saarländischen Landesregierung im Interesse der mehr als 18.000 Pensionärinnen und Pensionäre in unserem Land.