Die Fachgewerkschaften
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Vom 1. März bis 31. Mai 2025 finden in den Verwaltungen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, Personalratswahlen statt. Hierzu hat der Landesgesetzgeber am 13. November 2024 ein neues und modernes Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG) verabschiedet, das in den nächsten Wochen im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und noch 2024 in Kraft treten wird. Ebenso hat die Landesregierung die Wahlordnung für die Durchführung der nächsten Personalratswahlen 2025 entsprechend angepasst. Auch diese wird noch in 2024 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht werden. Der dbb saar wird entsprechend bis Ende Januar 2025 eine neue Broschüre SPersVG mit Wahlordnung auferlegen und im Internet veröffentlichen.
Nachstehende Muster (Anlagen 1 – 13) können zwecks Unterstützung der Wahlvorbereitungen als Word-Datei heruntergeladen und weiterverarbeitet werden.