28. November 2018

Forderungen zur Einkommensrunde 2019 Länder

Beamtenbund (dbb): Länder müssen liefern. Landesbesoldung am Rande der Verfassungsmäßigkeit.

Der öffentliche Dienst muss funktions- und wettbewerbsfähig bleiben. Mit diesem Ziel geht der dbb in die Einkommensrunde 2019 für die Beschäftigten der Länder, die am 21. Januar 2019 in Berlin beginnt. Zur Vorbereitung der Entscheidung hatten die Mitglieder der dbb-Fachgewerkschaften in zahlreichen Branchentagen das Wort. Die Meinungen, Standpunkte und Forderungen der Beschäftigten bilden die Grundlage für die Forderungsfindung am 20. Dezember 2018 in den Bundesgremien des dbb in Berlin. Der Tarifabschluss ist ein wichtiger Parameter für die Besoldungserhöhung der Landes- und Kommunalbeamtinnen und –beamten.

Der dbb saar fordert im Rahmen der Einkommensrunde 2019 das Volumen des Tarifergebnisses zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen. Darüber hinaus fordert er Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung sowie das Ende des Personalabbaus ab 2020.

Ewald Linn, Landeschef des dbb, bewertet die anstehende Einkommensrunde als größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst im Saarland und sieht Nachholbedarf für die über 30.000 Landes- und Kommunalbeamtinnen und –beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. „Der Besoldungsrückstand gegenüber den Tarifbeschäftigten beträgt mittlerweile 2,6 Prozent und im Besoldungsranking von Bund und Ländern ist das Saarland auf Platz 16 abgerutscht. Da müssen Landesregierung und Landesgesetzgeber dringend etwas zurück ins Lot bringen. Unser gemeinsames Ziel muss auch im Haushaltsnotlageland Saarland ein funktions- und wettbewerbsfähiger öffentlicher Dienst mit gleichwertigen Lebensverhältnissen bleiben. Die Nullrunde 2011 sowie die zeitlichen Verzögerungen der Besoldungsanpassungen haben in den Folgejahren die Landesbesoldung an den Rand der Verfassungsmäßigkeit gebracht. Auch die im Grundgesetz verankerte Umsetzung der Schuldenbremse und die Vereinbarung des Saarlandes mit dem Stabilitätsrat rechtfertigt keine dauerhafte Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung“, so Linn.

Die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung wird derzeit – aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes - vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Im direkten Besoldungswettbewerb hat das Land Rheinland-Pfalz das Saarland schon überholt. „Wenn Rheinland-Pfalz nunmehr seinen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2019/2020 die Besoldung zusätzlich um vier Prozent erhöht, erhöhen sich die Abstände zur saarländischen Besoldung je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 und 270 Euro pro Monat. Die Besoldungstabelle des Bundes liegt je nach Besoldungsgruppe monatlich zwischen 130 und 600 Euro höher als im Saarland“, rechnet Linn vor.

Zudem könne die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand in Zukunft nur gemeistert werden, wenn genügend gut ausgebildete Nachwuchskräfte und Fachkräfte zur Verfügung stehen, mahnte Linn. „Wenn sich die Berichte über die Mangelwirtschaft des öffentlichen Dienstes weiter häuften, darf sich Vater Staat nicht wundern, wenn sich potenzielle Berufseinsteiger und Fachkräfte dankend anderen Arbeitgebern zuwenden. Die Länder haben hier erheblichen Nachholbedarf. Deshalb müssen sich die Rahmenbedingungen und Bezahlungsstrukturen im öffentlichen Dienst grundlegend verändern“, fordert der dbb-Landeschef.

 

Hintergrund

Am 21.Januar 2019 startet die Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst der Länder. Verhandlungspartner der Gewerkschaften (dbb und Ver.di) auf Länderseite ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind rund drei Millionen Beschäftigte betroffen: eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht TdL-Mitglied ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat sowie 1,9 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Weitere Verhandlungstermine sind der 6./7. Februar 2019 sowie die Abschlussrunde vom 28. Februar – 2. März 2019 in Potsdam.

Im Anschluss an die Tarifverhandlungen sollen die Besoldungsgespräche zwischen der saarländischen Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzengorganisationen stattfinden.