dbb gratuliert neu gewähltem Ministerpräsidenten Tobias Hans
Sicherung der Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Saarland hat für den dbb Vorrang. Am 1. März 2018 wählte der Landtag des Saarlandes den bisherigen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Tobias Hans zum neuen Ministerpräsidenten.
In seinem Gratulationsschreiben an den neu gewählten Ministerpräsidenten weist der dbb-Landesvorsitzende Ewald Linn darauf hin, dass der dbb die bisherige sachliche und zielgerichtete Zusammenarbeit mit der Landesregierung bei dem schwierigen Umsetzungsprozess der Schuldenbremse weiterhin als besondere Herausforderung sieht. Für den dbb bleibt der von der Landesregierung im Koalitionsvertrag korrigierte Abbau von bis zu 2.000 Stellen (anstatt 2.400 Stellen) bis 2022, um den Haushalt nachhaltig (Vereinbarung mit dem Stabilitätsrat) zu entlasten, weiterhin ein schwieriger Umsetzungsprozess. Bei der Weiterentwicklung der Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung“ hat für den dbb die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Saarland absoluten Vorrang.
Im Rahmen der weiteren Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung“ schlägt der dbb deshalb vor, dass in den Bereichen, in denen gesetzliche Pflichtaufgaben zu erfüllen sind, und dort, wo die Belastbarkeitsgrenze der Beschäftigten erreicht ist, der geplante Personalabbau gestoppt bzw. gelockert wird. Spätestens ab 2020, wenn der Finanzpakt greift und die Vereinbarung mit dem Stabilitätsrat endet, sieht der dbb keinen weiteren Spielraum, den Personalabbau weiter zu forcieren. Insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Investitionsoffensive der Landesregierung ab 2020, braucht das Land einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst, der die Investitionsoffensive auch erfolgreich umsetzt.
Auch weist der dbb-Landesvorsitzende in seinem Schreiben darauf hin, dass durch eine zurückgehende Bevölkerungszahl nicht ausschließlich Einspareffekte bei den öffentlichen Dienstleistungen möglich sind. Durch eine alternde Bevölkerung werden neue und ggf. teurere Dienstleistungen des Landes bzw. der Kommunen zu erbringen sein. Dadurch bedingt ist der Aufbau neuer und veränderter Verwaltungsstrukturen anzugehen. Gleichzeitig ist, wegen der demografischen Entwicklung der Fokus auf die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses im öffentlichen Dienst zu richten; insbesondere mit Blick auf die anstehende Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge. Rund 30 Prozent des heutigen Personals werden in den kommenden 10-15 Jahren altersbedingt ausscheiden. Deshalb müssten jetzt die Weichen bei der Nachwuchsgewinnung gestellt werden. Auch sollte die Landesregierung als Arbeitgeber in einer Vorbildfunktion bei Neueinstellungen von befristeten Arbeitsverträgen Abstand nehmen.