Öffentlicher Dienst: Kundgebung in Saarbrücken
dbb saar-Chef Linn: „Gutes Personal kostet gutes Geld!“
Im Saarland legten am 8. Februar 2017 Tarifbeschäftigte aus dem Landesdienst im Rahmen eines ganztägigen Warnstreiks die Arbeit nieder, um den Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) unmissverständlich zu signalisieren, dass sie in der dritten Verhandlungsrunde am 16. Februar endlich ein Angebot erwarten. Gegen Mittag versammelten sich rund 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien, Landesämtern, Finanzämtern, Autobahn- und Straßenmeistereien, Schulen und Hochschulen auf dem Tbillisser Platz in Saarbrücken auf einer gemeinsamen Kundgebung des dbb saar und der DGB-Gewerkschaften.
„Kolleginnen und Kollegen, ihr braucht Kohle und keine Wertschätzung, gerade angesichts steigender Inflation – wir liegen inzwischen im Saarland bei 1,9 Prozent. Deshalb rufe ich in Richtung Finanzministerium: Lob ist immer noch kein anerkanntes Zahlungsmittel und Topleistungen sind nicht zu Billigpreisen zu haben“, machte der Vorsitzende des dbb saar, Ewald Linn, unter dem Beifall der Kundgebungsteilnehmer deutlich. „Gutes Personal kostet gutes Geld – egal, ob es um Arbeitnehmer oder Beamte geht!“, sagte Linn und mahnte die saarländischen Landespolitiker, bei ihren Entscheidungen die möglichen Auswirkungen auf das Ergebnis der Landtagswahl vom 26. März 2017 mit zu bedenken: „Wahltag ist Zahltag! Mein Appell an die Landesregierung: Machen Sie dem TdL-Chef Druck und sorgen Sie dafür, dass in der nächsten Verhandlungsrunde am 16. Februar ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch kommt. Sonst bauen wir bis zur Landtagswahl weiter öffentlichen Druck auf!“
TdL-Verhandlungsführer Schneider tue bei seinen Rechentricks so, als würden stets alle Länder das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen, so der dbb Landeschef weiter. „Wir stellen fest: Im Saarland war das seit 2010 nicht mehr der Fall! Schuld daran ist die Schuldenbremse. Deshalb kritisiere ich auch deutlich die Haltung des Stabilitätsrates in Berlin. Denn die im Grundgesetz verankerte Umsetzung der Schuldenbremse und die Vereinbarung des Saarlandes mit dem Stabilitätsrat rechtfertigt keine dauerhafte Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung.“