17. April 2019

Kompromiss geschafft!

8,1 Prozent mehr für Landes- und Kommunalbeamte. Dennoch kein Grund zu uneingeschränktem Jubel

Im Spitzengespräch am 16. April 2019 zwischen der Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen konnte im Rahmen des sogenannten „Saarländischen Wegs“ in der Einkommensrunde 2019 - 2021 nach langem Ringen ein Kompromiss erzielt werden. Die Landes- und Kommunalbeamten sowie Versorgungsempfänger erhalten bis 2021 eine Besoldungserhöhung von insgesamt 8,1 Prozent, anstatt der geplanten 7,4 Prozent.

Ergebnisse im Detail

  • ab 1.8.2019 +3,2 %
  • ab 1.6.2020 +3,2 %
  • ab 1.4.2021 +1,7 % 

Anwärter erhalten ab 1.1.2019 und ab 1.1.2020 eine Erhöhung von je 50 € sowie einen Tag mehr Urlaub ab 2020 (Erhöhung von 29 auf 30 Urlaubstage).

Zusätzlich hat der dbb erreicht

  • Die Landesregierung sagte zu, das Tarifergebnis ab 2022 zeitgleich auf die Beamten zu übertragen.
  • Die Absenkung der Eingangsbesoldung wird rückwirkend zum 1.4.2019 beendet.
  • Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Zulage für Hauptschullehrer an Gemeinschaftsschulen um 100 € auf 300 € (je 50 € zum 1.1.2020 und 1.1.2021).
  • Erhöhung des Beförderungsbudgets im Bereich der Polizei für die Jahre 2019 und 2020 aufgrund des Zuwachses von Beförderungsstellen.
  • Des Weiteren wird auf Vorschlag des dbb eine „Besoldungskommission zur Weiterentwicklung der saarländischen Besoldung“ unter Beteiligung der Gewerkschaften vorgeschlagen, die auch im Hinblick der anhängigen Rechtsverfahren Lösungen erarbeiten soll, wie die saarländische Besoldung möglichst kurzfristig wieder an das Mittelfeld der übrigen Bundesländer herangeführt werden kann. 
  • Die Eurosätze im Leistungsverzeichnis zu § 5 Abs. 1 Nr. 8 der saarländischen Beihilfehilfeverordnung (letzte Erhöhung 2001) werden zum 1.7.2019 um 30 Prozent angehoben.
  • Einrichten eines Pensionsfonds des Landes ohne Eigenbeteiligung der Beamten.

Mit dem Gesamtvolumen von 8,1 Prozent in der Besoldungstabelle kann der bisherige Abstand zu den anderen Bundesländern zumindest geringfügig reduziert werden. Da das Saarland im Besoldungsranking seit 2011, bedingt durch die Einhaltung der Schuldenbremse, zum Schlusslicht degradiert wurde, hat der dbb in den Verhandlungsgesprächen darauf bestanden, dass das Gesamtvolumen über dem Tarifabschluss der Länder vom 2. März 2019 (Gesamtvolumen 7,8 Prozent) liegt. Trotzdem bedeutet die zeitliche Verschiebung der Besoldungsanpassung einen weiteren Einkommensverlust, auch wenn der dbb eine geringfügige Verbesserung in diesem Punkt erreichen konnte. Eine noch frühere Erhöhung der Besoldung (bisherige Finanzplanung 1. September) ist aus Sicht der Landesregierung wegen Einhaltung der Schuldenbremse nicht möglich und hätte letztlich zum Scheitern der Gespräche geführt.

Diskussion und Beschluss im Landeshauptvorstand

Der Landeshauptvorstand (36 Mitgliedsgewerkschaften des dbb saar) hat am Nachmittag des 16. April 2019 nach kontroverser Diskussion mehrheitlich dem Kompromiss vom Vormittag zugestimmt.

Dennoch kritisiert der Landeshauptvorstand die aktuelle Besoldungssituation des Haushaltsnotlagelandes Saarland, welches seit 2011 der Überwachung des Stabilitätsrates unterliegt.  Die Haushaltsnotlage des Saarlandes rechtfertigt aber nicht, dass die Beamtinnen und Beamten weiterhin mehr als andere Gruppierungen zur Haushaltssanierung herangezogen werden. Die Schuldenbremse dürfe nicht dazu missbraucht werden, dass die Beamtinnen und Beamten seit 2011 dauerhaft (und zudem verfassungswidrig) von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

Der Landeshauptvorstand erwartet von der Landesregierung, dass sie sich beim Stabilitätsrat dafür einsetzt, dass die Schuldenbremse für das Saarland insoweit gelockert wird, damit diese einer verfassungsgemäßen Alimentation nicht sinnwidrig im Wege steht.

Der Landeshauptvorstand hat eindeutig klargestellt, dass eine weitere konstruktive Begleitung der Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung“ durch den dbb unter Beteiligung der Personalräte keine Selbstverständlichkeit ist. Der dbb ist die größte gewerkschaftliche Spitzenorganisation im Landesdienst und stellt rund 60 Prozent der Personalräte.  Vielmehr hängt die weitere Teilnahme an den Gesprächen entscheidend von den weiteren Entwicklungen und den Ergebnissen bei den noch offenen Vereinbarungspunkten ab. Hierzu zählen insbesondere der Stellenabbau mit der damit verbundenen Arbeitsverdichtung, Sicherstellung von besseren Arbeitsbedingungen in den Schulen, Entlastung der Lehrkräfte sowie die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes. Miteinander statt übereinander reden ist für den dbb immer noch handlungsleitend, aber nicht um jeden Preis. Zuletzt wird ein Erfolg nur an den Ergebnissen zu messen sein.

Rechtsverfahren

Im Hinblick auf die aktuelle besoldungsrechtliche Entwicklung und die anhängigen Rechtsverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und einer möglichen Rechtswahrung, wird der dbb den Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängern - wie schon im Haushaltsjahr 2018 auch 2019 - vorsorglich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation beim Dienstherrn zur Verfügung stellen (hierzu wird der dbb gesondert informieren). Ebenso sind tausende Anträge auf amtsangemessene Besoldung aus den Haushaltsjahren 2011 bis 2015 noch anhängig.

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