Einkommensrunde Länder 2021
Landesregierung hat Wort gehalten - Tarifabschluss wird auf Beamte übertragen - dbb sieht weiterhin Nachholbedarf
Im Spitzengespräch am 16. Dezember 2021 zwischen Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen konnte im Rahmen des sogenannten „Saarländischen Wegs“ in der Einkommensrunde 2021 ein Ergebnis erzielt werden. Der Tarifabschluss vom 29. November 2021 wird zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten übertragen. Die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten erhalten in einem ersten Schritt bis März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro steuerfrei (Teilzeitkräfte anteilig). Die Corona-Sonderzahlung kann rechtlich nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Deshalb haben sich Landesregierung und Gewerkschaften darauf verständigt, in einem weiteren Spitzengespräch Anfang 2022 über einen Ausgleich für 2022 für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu reden. In einem zweiten Schritt erhalten Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ab 1. Dezember 2022 eine lineare Besoldungserhöhung von 2,8 Prozent. Die Beamtenanwärter bekommen eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro und ab 1. Dezember 2022 eine Erhöhung der Anwärterbezüge von 50 Euro. Zudem werden auch in 2022 die Zulagenregelungen überprüft.
Mit Schreiben vom 29. November 2021 an die Landesregierung und im Spitzengespräch machte dbb-Landeschef Ewald Linn deutlich, dass die Beamtinnen und Beamten in dieser Einkommensrunde von der Landesregierung Gerechtigkeit und Wertschätzung erwarten. Denn ein weiterer Bestandteil der Gespräche im Rahmen der Einkommensrunde 2019 war die Zusage der Landesregierung, dass das Tarifergebnis der Einkommensrunde 2021 (erstmals seit zehn Jahren) systemgerecht und zeitgleich auf die Beamten übertragen werden soll. Landeschef Ewald Linn: „Diese Zusage hat die Landesregierung nunmehr eingelöst. Leider sind bei der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder die Verlierer dieser Einkommensrunde. Da die Corona-Sonderzahlung rechtlich nicht auf sie übertragen werden kann, profitieren die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erst von der linearen Erhöhung ab 1. Dezember 2022. Deshalb hat der dbb hat für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Einmalzahlung als Ausgleich für die Leermonate in 2022 gefordert. Die Vereinbarung, hierüber in einem weiteren Spitzengespräch Anfang 2022 zu reden, wird vom dbb ausdrücklich begrüßt.“
Der dbb sieht dennoch Nachholbedarf bei der Beamtenbesoldung, denn das Saarland bleibt weiterhin im Besoldungsranking unter den Ländern Schlusslicht. Die amtsangemessene Alimentation der saarländischen Beamten wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft.
In den zurückliegenden Wochen haben die Landes- und Kommunalbeamtinnen und –beamten durch Aktionen des dbb mit Nachdruck eingefordert, dass das Saarland trotz Haushaltsnotlage nicht länger Schlusslicht im Besoldungsranking bleiben darf. Denn seit 2011 wurden insbesondere die Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Umsetzung der Schuldenbremse wesentlich zur Haushaltssanierung im Saarland herangezogen; Stellenabbau, der zu weiterer Arbeitsverdichtung führte, ausgebliebene Einkommenszuwächse sowie Verschlechterungen im Beihilferecht.
dbb aktuell Flugblatt Beamtenbesoldung
Hintergrund:
Von dem Tarifabschluss vom 29. November 2021 sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Im Saarland sind fast 50.000 Beschäftigte betroffen: 13.500 Tarifbeschäftigte des Landes sowie 18.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie 18.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen.
Zentrale Ergebnisse des Tarifabschlusses vom 29. November 2021:
1300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022); 2,8 Prozent Entgelterhöhung zum 1.12.2022. Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung von 50 Euro; Vertragslaufzeit 24 Monate.