10. Dezember 2018

Beamtenbund unterstützt junge Beamte bei der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen

Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die zeitliche Absenkung der Besoldung bei jungen Beamten in Baden-Württemberg für nichtig erklärt hatte, forderte der Beamtenbund (dbb) die Landesregierung auf die ähnlich gelagerte Absenkungsregelung im Saarland umgehend zu beenden. Zudem empfiehlt der dbb nunmehr den jungen Beamtinnen und Beamten im Saarland, deren Besoldung um zwei Jahre abgesenkt wurde, per Antrag eine amtsangemessene Besoldung, mindestens ohne die vorgenommene Absenkung beim Dienstherrn ab dem Jahr 2015 einzufordern.

Um die Geltendmachung von Ansprüchen rückwirkend ab dem Jahr 2015 durchzusetzen, müssen die Anträge aber bis zum Jahresende 2018 gestellt werden. Der dbb stellte seinen Mitgliedern hierzu Musteranträge zur Verfügung, so dbb-Landeschef Ewald Linn. Gleichzeitig wird beantragt, bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der saarländischen Besoldung, den jeweiligen Antrag ruhen zu lassen. Je nach Besoldungsgruppe könnten mit der Antragsstellung, so der dbb, mögliche Nachzahlungen zwischen 2640 Euro (Besoldungsgruppe A9) und 8.400 Euro (Besoldungsgruppe A13) geltend gemacht werden.

Derzeit wird vom Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes geprüft, weil durch die strengen Vorgaben der Umsetzung der Schuldenbremse Landesregierung und Landesgesetzgeber seit 2010 tiefgreifende Einschnitte in der Besoldung und Beihilfe bei den Beamten vorgenommen haben. Dies habe dazu geführt, dass sich die Landesbesoldung am Rande der Verfassungsmäßigkeit bewegt. Deshalb hätten seit September 2018 bereits tausende Beamte bei ihrem Dienstherrn einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Linn weist darauf hin, dass die im Grundgesetz verankerte Umsetzung der Schuldenbremse sowie die Vereinbarung der Landesregierung mit dem Stabilitätsrat sich nunmehr als Bumerang entwickeln könnte. „Sollte das Bundesverfassungsgericht auch die Landesbesoldung im Saarland für verfassungswidrig erklären, hätte das Saarland aufgrund hoher Nachzahlungen ein großes Problem“, sagte Linn abschließend.

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Musterantrag