Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen

 Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen

Wahlprüfsteine des dbb saar zur Landtagswahl 2022

Vor der Wahl sendet der dbb saar eine klare Botschaft an die Parteien: Wir brauchen einen starken öffentlichen Dienst. Eine weitere Sparwelle im öffentlichen Dienst darf es nicht mehr geben! Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Saarlandes erwarten vor der anstehenden Landtagswahl am 27. März 2022 von den Parteien, die sich um Landtagsmandate bewerben, dass sie sich mit klaren und realistischen Wahlaussagen zur weiteren Entwicklung im öffentlichen Dienst positionieren.

Während der Corona-Pandemie seit März 2020 haben sich die Bediensteten des öffentlichen Dienstes als verlässliche Stütze der Gesellschaft erwiesen und dafür gesorgt, dass unser Staat weiter funktioniert. Die Corona-Krise hat uns aber auch schonungslos vor Augen geführt, wo unsere Defizite liegen. So haben wir einen Personal- und Ausstattungsmangel in vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, eine fehlende digitale Infrastruktur sowie Kommunikations- und Koordinierungslücken.

Gerade in dieser Pandemiezeit müssen wir festhalten, die Umsetzung der Schuldenbremse im Haushaltsnotlageland Saarland seit 2010 unter starker Personalkostenreduzierung und die Folgen des Personalabbaus in allen Bereichen der Landesverwaltungen haben uns alle enorm gefordert. Die Befürworter dieser bundesweiten Sparpolitik haben dabei vergessen, dass der Staat Aufgaben zu erfüllen hat, die gemeinwirtschaftlichen Zielsetzungen dienen und der politischen Verantwortung unterliegen müssen. Deshalb erwartet der dbb hier von der Politik einen Umdenkprozess!

Die Beschäftigten und Beamten des Landes, die bei stetig steigenden Anforderungen in den letzten 11 Jahren bei der Umsetzung der Schuldenbremse auf Vieles verzichten mussten, verdienen eine andauernde Wertschätzung und eine öffentliche Wahrnehmung, die nicht vergisst, wie wichtig gut qualifizierte und engagierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind. Dabei reicht es nicht aus, dass der Dienstherr optimale Rahmenbedingungen schafft, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterzuentwickeln, sondern wir benötigen ein landesweites Konzept für eine ausreichende Ausbildung des Nachwuchses sowie für die Bewältigung der Herausforderungen im Zuge der zunehmenden Digitalisierung.

Eine weitere Sparwelle im gesamten öffentlichen Dienst darf es nicht mehr geben. Dies wäre aus Sicht des dbb weder vertretbar noch akzeptabel, denn die Beschäftigten und Beamten des Landes haben seit 2010 schon erhebliche Sparopfer zur Umsetzung der Schuldenbremse erbringen müssen und benötigten deshalb eine klare Perspektive und ein starkes Signal der Wertschätzung, insbesondere auch bei den künftigen Einkommensentwicklungen. Für einen leistungsstarken, den demografischen Erfordernissen angepassten, effektiven öffentlichen Dienst benötigt das Saarland weiterhin qualifiziertes Personal mit guten beruflichen Entwicklungsperspektiven. Dabei dürfen sich die Rahmenbedingungen und insbesondere die Bezahlungsstrukturen der Beschäftigten des Landes nicht schlechter als das durchschnittliche Niveau der übrigen Bundesländer und des Bundes entwickeln.

Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes, die Entwicklung auf dem Gebiet des digitalen Zeitalters sowie die jüngsten Erfahrungen in der Corona-Pandemie erfordern dringend eine Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG).

Der dbb hat den etablierten demokratischen Parteien einen Fragenkatalog zum öffentlichen Dienst vorgelegt. Lesen Sie hier die Antworten.

Fragen & Antworten

1) Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes im „Saarländischen Dialog“
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2) Stärkung der Daseinsvorsorge sowie Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
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3) Vorrangige flächendeckende Digitalisierung in den Verwaltungen und Schulen
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4) Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung/Entgeltanreize
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5) Die Beförderung bleibt das zentrale Element der Leistungsanerkennung. Die Beför-derungswartezeiten sind abzubauen. Damit werden immer noch die besten Impulse für Motivation und Leistungsbereitschaft gesetzt.
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6) Amtsangemessene Alimentation: Die Beamtinnen und Beamten erwarten eine amtsangemessene Alimentation, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und nicht der Haushaltslage des Landes entspricht.
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7) Beibehaltung des zweigliedrigen Krankenversicherungssystems Das System der Beihilfe als Krankenversicherungsleistung des Dienstherrn hat sich bewährt und muss als zentraler Pfeiler der Fürsorge beibehalten und ausgebaut werden.
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8) Novellierung SPersVG auf Grundlage des Arbeitsergebnisses 2021
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